Unternehmenskauf/ -verkauf

Bei “Mergers & Aquisitions” (M&A) greifen rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Themen ineinander, nicht umsonst gilt dieser Bereich aufgrund seiner Komplexität als Königsdisziplin der betriebswirtschaftlichen Beratung.

Neben der Einbringung unserer betriebswirtschaftlichen Expertise werden wir im Namen des Mandaten als Projektleiter aktiv, um den gesamten Prozess – von der Erstplanung bis zur operativen Nachbereitung – als fester Ansprechpartner mit schnellen Entscheidungen zu begleiten.

Zusammen mit allen Beteiligten erstellen wir, wenn erforderlich, eine Durchführbarkeitsanalyse, legen den Zeitplan samt Meilenstein fest, kümmern uns um die Organisation und Aufbereitung relevanter Daten und führen auf Käuferseite eine Sorgfaltsprüfung (sog. Due Diligence) durch bzw. begleiten diese für den Verkäufer.

Unser Ziel ist es, anhand einer gewissenhaften, analytischen Vorarbeit eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen, die letztendlich in eine – für beide Seiten – erfolgreiche Transaktion mündet. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Abstimmung sämtlicher, im M&A-Prozess beteiligten Parteien anhand sorgfältiger Kommunikation und Dokumentation.